Karnevalsumzug am Sonntag, 23. Februar 2025 in Bad Neuenahr
Zugweg 2025 (wird noch bekanntgegeben)
Du hast Lust mit deiner Gruppe an unserem Karnevalsumzug aktiv teilzunehmen? Wir freuen uns auf deine Anmeldung. Gerne stehen wir dir auch bei Fragen zur Verfügung:
Liebe Zugteilnehmer, liebe Karnevalsfreunde,
am 22. Oktober 2018 hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau einen Erlass bekanntgegeben. Hier wird nun eindeutig geklärt, wie zukünftig bei Umzügen der Brauchtumspflege zu verfahren ist. Aus diesem Grund möchten wir Euch auf dieser Seite umfangreich informieren, damit Eurer Teilnahme an den kommenden Karnevalsumzügen nichts im Wege steht.
Es wäre nicht nur für Euch als teilnehmende Gruppe, sondern auch für uns als Karnevalsgesellschaft sehr bedauerlich, wenn eine Teilnahme am Karnevalsumzug aufgrund fehlender Bescheinigungen oder nicht eingehaltenen Vorschriften kurzfristig abgesagt werden müsste.
Wir sind als Veranstalter dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle Fahrzeuge, die am Karnevalsumzug teilnehmen, den rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Ebenso möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass jede teilnehmende Gruppe selber dafür Sorge zu tragen hat, dass für die eingesetzten Fahrzeuge, für die An- und Abfahrt sowie für die Fahrt während dem Karnevalsumzug eine Haftpflichtversicherung bestehen muss.
Ein Versicherungsschutz durch die KG Blau-Weiss Neuenahrer Schinnebröder e. V. für Schäden die durch Fahrzeuge von teilnehmenden Gruppen verursacht werden, besteht nicht. Insbesondere im Hinblick auf den Personentransport bei den An- und Abfahrten empfehlen wird dringend den Erlass des Ministeriums vollständig zu lesen.
Aufgrund des Erlasses des Ministeriums müssen wir daher bei der Anmeldung zu unserem Karnevalsumzug in Bad Neuenahr auf die Vorlage der entsprechenden Prüfbescheinigungen bestehen. Diese Bescheinigung muss uns vorab zusammen mit der Anmeldung in Kopie übermittelt werden und sind zusätzlich beim Karnevalsumzug vom Fahrzeugführer mitzuführen, damit diese bei einer Kontrolle durch die Zugleitung sowie die örtlichen Behörden unverzüglich vorgezeigt werden kann. Dies ist zwingend notwendig, um einen reibungslosen Ablauf während des Karnevalsumzuges gewährleisten zu können. Fahrzeuge ohne die notwendigen Bescheinigungen dürfen am Karnevalsumzug nicht teilnehmen.
Der Begutachtungsumfang und die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge sind im „Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen“ festgelegt. Sollten Leihfahrzeuge und/oder Leihanhänger eingesetzt werden, so empfehlen wir Euch dringend sich mit dem Vermieter / Eigentümer frühzeitig in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass die notwendigen Bescheinigungen vorliegen.
Bei dem Einsatz von eigenen Fahrzeugen und/oder Anhängern empfehlen wir Euch dringend, frühzeitig einen Termin bei den zuständigen Prüfstellen zu vereinbaren. Ansprechpartner für die Prüfungen sind alle amtlich anerkannten Sachverständigen.
Zugelassene Zugfahrzeuge benötigen, soweit Veränderungen nicht vorgenommen werden, keine besondere technische Überprüfung. Zugelassene Anhänger (bei denen gerade bei Karnevalsumzügen typischerweise Veränderungen / Aufbauten vorgenommen werden) sind jedoch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen zu überprüfen. Gleiches gilt für nicht zugelassene Fahrzeuge und Anhänger sowie bei Veränderungen an einem zugelassenen Zugfahrzeug.
Sinn und Zweck des Umzuges ist die Aufrechterhaltung und Pflege des karnevalistischen Brauchtums. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich einverstanden mit den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen und den für den Karnevalsumzug Bad Neuenahr geltenden besonderen Bestimmungen.
Die KG Blau-Weiss Neuenahrer Schinnebröder e. V. kann nicht für Schäden und Unfälle in Regress genommen werden, die im Verantwortungsbereich der Teilnehmer liegen.
Ab dem Jahr 2020 ist von Seiten der Stadt das Ausbringen von Konfetti oder ähnlichem nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Stadt vor, bei den jeweiligen Zugteilnehmern eine entsprechende Reinigungsgebühr geltend zu machen.
Der Genuss von Alkohol ist den Führern von Kfz und Zugmaschinen, sowie den Wagenengeln strikt untersagt
Aus Sicherheitsgründen muss jede Achse des Gespanns durch zwei Aufsichtspersonen (Wagenengel) gesichert werden, d.h. diese haben darauf zu achten, dass die Zuschauer nicht zu nahe an die vorbeifahrenden Wagen kommen, besondere Aufmerksamkeit erfordert der Deichselbereich. Die Gruppen haben hier selbst für die benötigte Anzahl an Personen zu sorgen. Ein Wagenengel hat während des Zuges eine Warnweste (Gelb oder Orange) oder eine vergleichbare Jacke zu tragen, Ein Wagenengel hat zu jeder Zeit des Karnevalszuges an seiner Position am Fahrzeug/Anhänger zu bleiben. Fahrzeuge ohne Wagenengel oder fehlender, zu weniger oder nicht geeigneter Wagenengel dürfen nicht weiterfahren und müssen den Zug sofort verlassen.
Leider ist es in den letzten Jahren auch vorgekommen, dass überlaute Musik auf vereinzelten Zugwagen abgespielt wurde. Die von der KG Blau-Weiss Neuenahrer Schinnebröder e. V. engagierten Musikgruppen haben sich vereinzelt schon darüber beschwert, ihre „Live-Musik“ ist gegen diese manchmal auch „unpassende“ Musik nicht mehr zu hören. Es ist beschlossen worden, nur noch in der Lautstärke angepasste Karnevalsmusik auf den Wagen zuzulassen.
Wir bitten die Zugteilnehmer auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu achten. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Zugteilnehmer generell kein Ausschank von Alkohol an Jugendlichen erfolgen darf.
Das Wurfmaterial soll kindgerecht sein. Es darf nur seitlich und nicht in Fahrtrichtung geworfen werden. Schwere, großvolumige Artikel (über 20g) dürfen nicht geworfen werden. (Verletzungsgefahr!). Schokoladentafeln und Pralinenschachteln über 20g Eigengewicht dürfen nur verteilt werden.
Den Anweisungen des Sicherheitspersonals, der Zugleitung, der Feuerwehr, der Polizei und der medizinischen Hilfsdienste ist Folge zu leisten.
Wir erhoffen uns mit dieser Regelung allen (den Zugteilnehmern wie auch den Zuschauern) gerecht zu werden.